


Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Autostadt GmbH
(Stand: 02.06.2025)
1 . Geltungs- und Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (im Folgenden „ATGB“ genannt) der Autostadt GmbH, Stadtbrücke, 38440 Wolfsburg, vertreten durch die Geschäftsführung der Autostadt GmbH, Sitz und Amtsgericht: Wolfsburg, HRB-Nr.: 100419 Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 204 908 992 gelten für den Erwerb und die Verwendung von Eintrittstickets, Abendtickets, Saisonkarten (Autostadt Key Saison), Jahreskarten (Autostadt Keys Premium und Classic), Tickets für Bildungs- und Workshopangebote sowie (begleitende) Feiern und Events, Tickets für besondere Autostadt-Attraktionen (wie Führungen, Fahrerlebnisse etc.), sonstige Veranstaltungen und Gutscheine (im Folgenden gemeinsam „Tickets“ genannt).
1.2 Diese ATGB gelten als vereinbart mit dem Erwerb von Tickets
- über den Online-Ticketshop der Autostadt GmbH ( https://autostadt.regiondo.de/autostadt)
- über den Autostadt-Onlineshop der Autostadt GmbH ( https://shop.autostadt.de)
- über die Webseite der Autostadt (https://www.autostadt.de)
- im Customer Care Center (CCC)
- im Digital Contact Center (DCC)
- am Welcome Desk
- im Autostadt moment! Marken & Erlebnis-Shop
- über sonstige autorisierte Verkaufs-/Ausgabestellen
1.3 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Angaben in englischer Sprache dienen lediglich der besseren Handhabung. Diese ATGB können über die Webseite der Autostadt GmbH, unter https://www.autostadt.de/rechtliches eingesehen, abgespeichert und ausgedruckt werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Autostadt GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
1.4 Diese ATGB gelten für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und gewerblich handelnde Personen im Sinne des § 14 BGB sowie für juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (zusammenfassend „Kunden“ genannt).
1.5 Diese ATGB gelten ergänzend zur „Hausordnung“ und der „Parkplatzordnung“ der Autostadt GmbH. Die „Hausordnung“ und „Parkplatzordnung“ sind unter https://www.autostadt.de/rechtliches abrufbar.
2 . Bezugswege, Vertragsschluss, Zutrittsberechtigung
2.1 Bezugswege: Die Tickets sind grundsätzlich nur über die Autostadt GmbH oder über autorisierte Verkaufs-/Ausgabestellen zu beziehen. Ob eine Verkaufs-/Ausgabestelle von der Autostadt GmbH autorisiert ist, kann unter der Kontaktadresse gemäß Ziffer 16 abgefragt werden.
2.2 Die Präsentation und Bewerbung von Tickets über die Verkaufs- und Ausgabestellen der Autostadt GmbH und von ihr autorisierter Dritter stellt grundsätzlich kein bindendes Angebot dar, sondern ist lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden (invitatio ad offerendum).
2.3 Bestellung über den Online-Ticketshop oder Autostadt-Onlineshop der Autostadt GmbH:
2.3.1 Mit Abschluss des Bestellvorgangs im Online-Ticketshop oder Autostadt-Onlineshop der Autostadt GmbH gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot ab. Der Kunde muss hierfür über den Zugang zu einer E-Mail-Adresse verfügen. Der Bestellvorgang umfasst die nachfolgenden Schritte. Der Kunde wählt zunächst die gewünschten Tickets in der gewünschten Menge aus und legt sie in den virtuellen Warenkorb. Danach werden die persönlichen Daten des Kunden einschließlich E-Mail-Adresse und Rechnungsanschrift erfasst. Anschließend kann der Kunde sämtliche Angaben noch einmal überprüfen und ggf. korrigieren, bevor der Bestellvorgang durch Klicken auf den Button „Kostenpflichtig bestellen“ abgeschlossen werden kann. Der Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Tickets kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Auswahl der hierfür vorgesehenen Checkbox bestätigt, dass er diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) zur Kenntnis genommen hat und deren Geltung akzeptiert.
2.3.2 Die Autostadt GmbH wird den Zugang der abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
2.3.3 Bei der Buchung von Tickets im Autostadt-Onlineshop (unter https://shop.autostadt.de) wird der Kunde automatisch in das Zahlungsmodul des Zahlungsdienstleisters J.P. Morgen weitergeleitet. Neukunden müssen im Zahlungsmodul ggf. die Zahlungsmethode erneut auswählen oder diese ändern. Nach Abschluss des Zahlungsvorgangs wird die Zahlung an die Autostadt GmbH übermittelt und die Bestellung im System aktualisiert (Bezahlstatus, Lieferstatus, Bestellstatus).
2.3.4 Der Kunde erhält im Anschluss eine abschließende Buchungsbestätigung per E-Mail. Diese enthält je nach Ticketart auch einen Link zum Hinzufügen der Tickets in digitale Wallets. Der Kauf ist damit abgeschlossen.
2.4 Bestellung per Telefon, E-Mail oder Kauf vor Ort: Bei Bestellung über Telefon oder E-Mail sowie beim Kauf vor Ort kommt der Vertragsschluss mit dem Zeitpunkt der Übermittlung (inkl. elektronischem Versand, z.B. bei print@home- oder Mobile Ticket oder Übermittlung per App oder Übergabe bzw. Hinterlegung von Tickets) auf Grundlage dieser ATGB zustande.
2.5 Bestellung über autorisierte Verkaufs- und Ausgabestellen: Die Autostadt GmbH beauftragt zusätzlich autorisierte Verkaufs-/Ausgabestellen mit dem Verkauf von Tickets. Bei Abwicklung des Verkaufs über die (Ticket-)Systeme dieser autorisierten Verkaufs-/Ausgabestellen können Gebühren anfallen, die durch den Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen insbesondere die Vorverkaufsgebühr, System- oder Ticketgebühr sowie eine Werbe- oder Kommunikationsgebühr. Sollten bei den autorisierten Verkaufs-/Abgabestellen von diesen ATGB abweichende Bestimmungen gelten, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und der Autostadt GmbH diese ATGB der Autostadt GmbH Vorrang.
2.6
Zutrittsberechtigung: Kunden dürfen die Autostadt
nur mit einem gültigen Ticket an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten. Das
Ticket ist während des Aufenthaltes vom Kunden aufzubewahren und auf Wunsch den
Mitarbeiter/-innen der Autostadt GmbH vorzuzeigen. Das jeweilige Ticket berechtigt den
Kunden zum Besuch der Autostadt am Tag der Freischaltung. Tickets, die für ein festes Datum
bzw. festen Zeitraum ausgestellt sind, berechtigen nur am Tag des Datums bzw. im Rahmen des
festgelegten Zeitraums zum Eintritt.
Personalisierte Tickets z.B. Online- oder Mobile-Tickets, Saison- oder Jahreskarten
(Autostadt Key) sind nicht übertragbar. Bei Nutzung personalisierter Tickets am
Besuchstag in der Autostadt haben Kunden bei Aufforderung durch die Mitarbeiter/-innen
der Autostadt GmbH ein Ausweisdokument mit Lichtbild vorzuzeigen. Wenn das
Ausweisdokument und das personalisierte Ticket nicht übereinstimmen, behält die
Autostadt GmbH sich vor, das Ticket einzubehalten und vom Hausrecht Gebrauch zu machen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche werden vorbehalten. Grundsätzlich erstattet die
Autostadt GmbH keine Eintrittsgelder zurück. Bei Verlust von Tickets erbringt die
Autostadt GmbH die gebuchte Leistung nur, wenn die Identität des Kunden eindeutig
geklärt werden kann und das Ticket noch nicht genutzt wurde. Ein Rechtsanspruch hieraus
besteht nicht.
3 . Preise und Zahlungsmodalitäten
3.1 Sämtliche in den veröffentlichten Preislisten gemachten Preisangaben sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Die Preislisten der Autostadt GmbH sind abrufbar unter https://www.autostadt.de/service-kontakt/preise.
3.3 Zuzüglich zum Ticketpreis kann die Autostadt GmbH dem Kunden im Fall eines postalischen Versands die Versandkosten (siehe dazu unter Ziffer 4.1) und/oder für Leistungen, die im Interesse des Kunden sind, eine angemessene Servicegebühr (z.B. Vorverkaufsgebühr) in Rechnung stellen.
3.4 Bestellungen werden grundsätzlich nur gegen Vorkasse und mit den beim jeweiligen Bezugsweg (vgl. Ziffer 2) akzeptierten Zahlungsmethoden (Paypal, Kreditkarte, Sepa-Lastschriftmandat, Rechnung und Barzahlung) bearbeitet. Die Autostadt GmbH behält sich vor, einzelne Zahlungsmethoden auszuschließen.
3.5 Stornierung: Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist die Autostadt GmbH berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt der Autostadt GmbH vorbehalten.
3.6 SEPA-Lastschriftmandat: Erteilt der Kunde der Autostadt GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt der Einzug der Lastschrift erst nach der Rechnungsstellung und wird dem Kunden spätestens einen Geschäftstag vorher angekündigt. Der Kunde sichert zu, für entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die Autostadt GmbH verursacht wurden.
3.7 Rechnungskauf: Wird ausnahmsweise eine Bestellung auf Rechnung gewährt, verpflichtet sich der Kunde den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Mit Überschreitung des Zahlungstermins kommt der Kunde ohne gesonderte Mahnung in Verzug.
3.8 Mahngebühr: Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung des jeweiligen Entgelts nach in Verzug, so behält sich die Autostadt GmbH vor, zuzüglich zu diesem Entgelt eine pauschale Mahngebühr i. H. v. 10,00 EURO zu erheben. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass diese Gebühr nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes (Storno, Rückbuchungsgebühren, etc.) bleibt vorbehalten.
4 . Versand, Übermittlung und Hinterlegung
4.1 Versand: Der postalische Versand von Tickets erfolgt auf Kosten des Kunden, wobei die Autostadt GmbH das Versandunternehmen auswählt und diesem die Versanddaten des Kunden zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) der EU-Datenschutzgrundverordnung (“DSGVO“) zur Verfügung stellt. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung des Tickets beim Versand trägt die Autostadt GmbH. Die entsprechende Zustellung beim Kunden erfolgt regelmäßig innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Bestellbestätigung. Sofern der Zugang bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist, ist ein Abhandenkommen im Rahmen des Versands der Autostadt GmbH unverzüglich an die Kontaktadresse (Ziffer 16) mitzuteilen. Die Neuausstellung von im Rahmen des Versands abhandengekommenen Tickets durch die Autostadt GmbH erfolgt nach Maßgabe von Ziffer 5.3).
4.2
Elektronische Tickets: Bei Übermittlung
elektronischer Tickets (z.B. print@home oder Mobile Tickets) werden dem Kunden die
bestellten Tickets elektronisch (z.B. per E-Mail in Form eines 2D- Barcodes und im
PDF-Format oder zum Abruf in einer mobilen App) zum Abruf übermittelt. Bei Übermittlung
eines elektronischen Tickets werden keine Versandgebühren erhoben. Der 2D-Barcode für den
Zugang zur Autostadt ist auf dem mobilen Endgerät (z.B. Smartphone) dauerhaft verfügbar zu
machen oder in gut lesbarer Qualität in A4-Papierform auszudrucken und beim Besuch der
Autostadt mit sich zu führen. Nicht lesbare 2D-Barcodes oder Ausdrucke, die nicht auf ein
Verschulden der Autostadt GmbH zurückzuführen sind, berechtigen grundsätzlich nicht zum
Zutritt zur Autostadt. Der Kunde kann in diesem Fall jedoch gegen Zahlung einer
Servicegebühr von 5,00 EURO die Ausstellung eines Ersatztickets verlangen. Die
Rechtsgrundlage für die damit jeweils einhergehende Verarbeitung von personenbezogenen Daten
ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO.
Der Kunde darf von einem bestellten Ticket im print@home-Verfahren nur ein Druckexemplar
anfertigen; er ist nicht berechtigt, das ausgedruckte Ticket – in welcher Form auch
immer – zu reproduzieren, zu vervielfältigen oder zu verändern. Ein Verstoß gegen die im
vorgenannten Satz genannten Verbote berechtigt die Autostadt GmbH, gegen den Kunden eine
Vertragsstrafe nach billigem Ermessen festzusetzen, die jedoch den Betrag von bis zu 1.000,00 EURO je
Verstoß nicht übersteigen darf.
Ein reproduziertes, vervielfältigtes oder verändertes print@home-Ticket berechtigt nicht
zum Besuch der Autostadt. Die Autostadt GmbH ist nicht zu einer Identitätsüberprüfung
des print@home-Ticket Vorweisenden mit dem Vertragspartner oder zur Überprüfung der
Echtheit des print@home-Tickets verpflichtet.
4.3 Hinterlegung: Die Autostadt GmbH ist im Einzelfall nach freiem Ermessen berechtigt, die Hinterlegung von Tickets an einer hierfür bei der Autostadt GmbH eingerichteten Servicestelle zur Abholung vorzusehen. Die Abholung des Tickets ist nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines geeigneten amtlichen Identifikationsdokuments (Personalausweis, Reisepass etc.) möglich. Die Autostadt GmbH kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Servicegebühr verlangen. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung des Tickets vor der Abholung trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten der Autostadt GmbH oder eines von der Autostadt GmbH beauftragten Dritten vor.
5 . Reklamation und Verlust
5.1
Reklamation: Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die
Bestellbestätigung als auch das Ticket nach deren Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf
Fehlerfreiheit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum und
Ticketart. Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar
fehlerhaft sind, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb
von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Bestellbestätigung oder des Tickets, spätestens
jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Nutzung des Tickets, in Textform (E-Mail
ausreichend oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse (Ziffer 16) erfolgen.
Bei Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Nutzung des
Tickets vorgenommen werden, bei einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das
Ticket übergeben wird und/oder im Fall hinterlegter Tickets nach Ziffer 4.3 hat die
Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt der vorherige Absatz der Ziffer
5.1 entsprechend.
Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der
Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Bei berechtigter und
rechtzeitiger Reklamation stellt die Autostadt GmbH dem Kunden gegen Aushändigung des
reklamierten Tickets kostenfrei ein neues entsprechendes Ticket aus; elektronische
Tickets sperrt die Autostadt GmbH gegen entsprechenden Nachweis des Fehlers sowie der
Legitimation des Kunden (z.B. Zusendung eines Screenshots unter Nennung der
entsprechenden Bestellnummer) und stellt kostenfrei ein neues elektronisches Ticket
unter Behebung des Fehlers aus. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht
für gemäß Ziffer 5.3 abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets
sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden
seitens der Autostadt GmbH zurückzuführen ist.
5.2 Defekt: Im Fall eines technischen Defekts eines Tickets bzw. bei Schwierigkeiten im Rahmen der elektronischen Zugangskontrolle stellt die Autostadt GmbH bei nachgewiesener Legitimation des Kunden unter Sperrung des alten Tickets ein neues Ticket aus oder schaltet das alte Ticket entsprechend frei. Dies gilt ausdrücklich nicht für technische Defekte, die eindeutig vom Kunden hervorgerufen wurden (z.B. Beschädigung der im oder auf dem Ticket verankerten Individualisierungsmerkmale, Defekt des mobilen Endgeräts (z.B. Smartphone), nicht lesbarer Ausdruck etc.). Für die Neuausstellung fällt eine Servicegebühr in Höhe des zu diesem Zeitpunkt aktuellen Preises einer Tageskarte an, es sei denn, die Autostadt GmbH oder von der Autostadt GmbH beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten.
5.3 Abhandenkommen: Die Autostadt GmbH ist über das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust bei ihr erworbener Tickets unverzüglich über die Kontaktadresse (Ziffer 16) in Textform (E-Mail ausreichend) oder auf dem Postweg zu unterrichten. Die Autostadt GmbH ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach entsprechender Anzeige zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets erfolgt nach entsprechender Anzeige, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets. Für die Neuausstellung fällt eine Servicegebühr in Höhe des zu diesem Zeitpunkt aktuellen Preises einer Tageskarte an. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet die Autostadt GmbH Strafanzeige.
6 . Besondere Bestimmungen
- Für einzelne Tickets und Leistungen gelten darüber hinaus die folgenden besonderen Bestimmungen:
6.1 Autostadt Key (Jahreskarte) Premium und Classic:
6.1.1 Der Erwerb einer Autostadt Key Jahreskarte Premium oder Classic (nachfolgend auch Autostadt Key Premium oder Autostadt Key Classic genannt) erfolgt stets im Abonnement, d.h. in Form eines Dauerschuldverhältnisses:
6.1.2 Kundenkonto: Für den Erwerb eines Autostadt Keys (Premium oder Classic) ist ein Kundenkonto zu eröffnen. Hierfür muss sich der Kunde einmalig über das entsprechende Anmeldeformular im Autostadt-Onlineshop der Autostadt GmbH unter https://shop.autostadt.de registrieren lassen. Dabei sind Name, Adresse, Land, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum sowie ein vom Kunden gewähltes Passwort einzugeben. Mit diesen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) kann sich der Kunde danach im Autostadt-Onlineshop der Autostadt GmbH, unter https://shop.autostadt.de anmelden. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, keinem Dritten mitzuteilen und diese so aufzubewahren, dass Dritten keine, auch keine zufällige, Kenntnisnahme ermöglicht wird. Der Kunde ist weiter verpflichtet, keinem Dritten die Nutzung seines Kundenkontos über seine Zugangsdaten zu ermöglichen. Sofern der Kunde Anlass zu der Vermutung hat, dass Dritte Kenntnis von seinen Zugangsdaten haben, wird er die Autostadt GmbH unverzüglich schriftlich oder per E-Mail an die Kontaktadresse (Ziffer 16) informieren. Der Kunde haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Kundenkontos vorgenommen werden, es sei denn, er hat den Missbrauch seines Kundenkontos nicht zu vertreten, weil keine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten vorliegt.
6.1.3 Mit der Registrierung nach 6.1.2 sichert der Kunde zu, dass alle von Ihm angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Tritt nach der Registrierung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist er verpflichtet, die Angaben in seinem Kundenkonto umgehend selbst zu ändern
6.1.4 Die Preise für die Autostadt Keys Premium und Classic richten sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste der Autostadt GmbH, abrufbar unter https://shop.autostadt.de.
6.1.5 Leistungen:
-
Der Autostadt Key Premium umfasst während des laufenden Vertragszeitraums:
- freien Eintritt in die Autostadt
- ganzjährig kostenloses Parken (auf P1, P2, P3)
- 2 Gratis-Tageskarten pro Vertrag im Jahr für Freunde oder Familie
- 1 Autostadt-Attraktion pro Vertragsjahr aus der Produktvielfalt Premium, z. B. Virtual Racing (nach Verfügbarkeit)
- 10% Rabatt auf alle Attraktionen der Autostadt GmbH
- 48 Stunden vor Verkaufsstart Zugang zum Konzertticket-Verkauf
- 2,50 EURO Preisvorteil je 50,00 EURO Aufladung des Autostadt Keys
-
Der Autostadt Key Classic umfasst während des laufenden Vertragszeitraums:
- freien Eintritt in die Autostadt
- 1 Gratis-Tageskarte pro Vertrag im Jahr für Freunde oder Familie
- 1 Autostadt-Attraktion pro Vertragsjahr aus der Produktvielfalt Classic, z. B. Führung (nach Verfügbarkeit)
- 5% Rabatt auf alle Attraktionen der Autostadt GmbH
- 48 Stunden vor Verkaufsstart Zugang zum Ticket-Verkauf für Sonderveranstaltungen (z. B. Konzerte)
- 2,50 EURO Preisvorteil je 50,00 EURO Aufladung des Autostadt Keys
- Die Autostadt GmbH ist berechtigt, an bis zu 15 Kalendertagen im Jahr den Besuch in der Autostadt ganz oder teilweise vom Erwerb zusätzlicher Tickets für Sonderveranstaltungen (z. B. Konzerte) abhängig zu machen. Ein Zutritt zu diesen Sonderveranstaltungen nur mit dem Autostadt Key Premium oder Classic ist an diesen Tagen nicht möglich. Die Eintrittspreise für diese Sonderveranstaltungen sind in der Leistung der Autostadt Keys nicht enthalten und müssen zusätzlich entrichtet werden.
- Kostenloses Parken: Der Autostadt Key Premium umfasst während des laufenden Vertragszeitraums das freie Parken auf den Parkplätzen P1, P2 und P3. Für die Entwertung ist das Parkticket und der Autostadt Key Premium am Welcome Desk vorzuzeigen. Eine Entwertung kann nur im Rahmen der regulären Öffnungszeit durchgeführt werden. Abweichende Regelungen zugunsten des Autostadt Key Inhabers sind z. B. in den Eventzeiten möglich.
- Einlösung Gratis-Tageskarten pro Vertrag im Jahr für Freunde oder Familie: Mit Erwerb eines Autostadt Keys oder bei Verlängerung wird dem Kunden einmal pro Vertragsjahr ein Rabattcode, entsprechend der Leistungsbeschreibung gemäß Ziffer 6.1.5 Absatz (1) oder (2), zur Verfügung gestellt. Die Einlösung kann im aktuellen Online-Ticketshop der Autostadt GmbH erfolgen, abrufbar unter https://autostadt.regiondo.de/autostadt oder am Welcome Desk.
- Einlösung Autostadt-Attraktionen: Mit Erwerb eines Autostadt Keys oder bei Verlängerung wird dem Kunden einmal pro Vertragsjahr ein Rabattcode, entsprechend der Leistungsbeschreibung gemäß Ziffer 6.1.5 Absatz (1) oder (2), zur Verfügung gestellt. Die Einlösung kann im aktuellen Online-Ticketshop der Autostadt GmbH erfolgen, abrufbar unter https://autostadt.regiondo.de/autostadt oder am Welcome Desk. Die auswählbaren Leistungen können jährlich wechseln. Weitergehende Informationen zu den auswählbaren Leistungen werden unter https://www.autostadt.de/Key bereitgestellt.
- 5% oder 10% Rabatt auf ausgewählte Autostadt-Attraktionen: Der im Rahmen des Autostadt Keys Premium gewährte Rabatt von 10% auf ausgewählte Autostadt-Attraktionen sowie der entsprechende 5% Rabatt des Autostadt Keys Classic sind nicht einlösbar für Gastronomieleistungen und Artikel in den Autostadt-Shops.
- 48 Stunden vor Verkaufsstart Zugang zum Ticket-Verkauf für Sonderveranstaltungen: Der Kunde wird im Vorfeld der jeweiligen Sonderveranstaltung per E-Mail oder Post informiert, um am Vorverkauf teilnehmen zu können.
- 2,50 EURO Preisvorteil je 50 EURO Aufladung des Autostadt Keys: Die Autostadt Keys Premium und Classic können am Welcome Desk in jeweils 50,00 EURO Schritten aufgeladen werden. Der Kaufpreis des Guthabens verringert sich dabei jeweils um 2,50 EURO. Das Guthaben kann am Welcome Desk, im Autostadt moment! Marken & Erlebnis-Shop und in den Autostadt-Restaurants genutzt werden. Eine Kombination mit weiteren Rabatten ist nicht möglich.
6.1.6 Die Autostadt Keys Premium und Classic sind mit einem Strichcode ausgestattet, in dem die erworbenen Leistungen für den Inhaber verschlüsselt hinterlegt und freigeschaltet werden. Die Autostadt GmbH ist nur verpflichtet, dem Inhaber, der im Besitz eines Autostadt Keys ist, den Zugang zur Autostadt zu verschaffen, wenn die gebuchten und bezahlten Leistungen auf dem Karten-Chip freigeschaltet sind. Allein der Aufdruck einer Zugangsberechtigung auf dem jeweiligen Autostadt Key ohne eine Freischaltung berechtigt ausdrücklich nicht zum Zugang der Autostadt.
6.1.7 Laufzeit/Fälligkeit/Beendigung/Sonderaktionen:
- Der jeweilige Autostadt Key (Premium oder Classic) wird am Tag des Vertragsabschlusses umgehend aktiviert und kann sofort genutzt werden. Die Laufzeit des Vertrags beträgt grundsätzlich ein (1) Jahr nach Vertragsschluss („Erstlaufzeit“). Der Beitrag für den Autostadt Key wird mit Vertragsschluss fällig und bei Verlängerung des Abonnements jährlich berechnet. Abweichende Regelungen im Rahmen von Sonderaktionen gemäß Ziffer 6.1.7 Absatz (2) bleiben vorbehalten.
- Sonderaktionen: Die Autostadt GmbH kann nach eigenem Ermessen zeitweise Sonderaktionen anbieten. Das Angebot von Sonderaktionen ist stets mit einem bestimmten Anlass oder Zweck verbunden, der von der Autostadt GmbH jeweils angegeben wird, weshalb abweichende Sonderregelungen gelten können. Die Autostadt GmbH ist berechtigt, beim Angebot von Sonderaktionen, abweichend von Ziffer 6.1.7 Absatz (1), eine Erstlaufzeit von bis zu 24 Monaten mit dem Kunden zu vereinbaren sowie besondere Rabatt-Aktionen anzubieten. Einzelheiten richten sich nach den hierfür geltenden Ticketinformationen und Preislisten auf der jeweiligen Produktseite im Autostadt-Onlineshop der Autostadt GmbH, abrufbar unter https://shop.autostadt.de.
- Der Vertrag kann erstmals mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ablauf der Erstlaufzeit von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, so verlängert sich der Vertrag nach dem Ende der Erstlaufzeit stillschweigend auf unbestimmte Zeit. Kündigungen können innerhalb der angegebenen Frist in Textform (E-Mail ausreichend) oder auf dem Postweg erfolgen. Die Autostadt GmbH bietet dem Kunden zudem eine Online-Kündigungsmöglichkeit unter https://shop.autostadt.de an. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang bei der jeweils anderen Partei.
- Während der Erstlaufzeit ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung des Vertrags ausgeschlossen. Nach Verlängerung des Abonnements auf unbestimmte Zeit haben sowohl der Kunde als auch die Autostadt ein jederzeitiges Kündigungsrecht mit Kündigungsfrist von einem (1) Monat. Kündigungen können innerhalb der angegebenen Frist in Textform (E-Mail ausreichend) oder auf dem Postweg erfolgen. Die Autostadt GmbH bietet dem Kunden zudem eine Online-Kündigungsmöglichkeit unter https://shop.autostadt.de an. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang bei der jeweils anderen Partei.
- Bei unterjähriger Kündigung nach Beendigung der Erstlaufzeit ist der Beitrag für den Autostadt Key nur zeitanteilig für das Bestehen des Vertrages zu zahlen. Überbezahlte Beiträge erstattet die Autostadt GmbH nach Beendigung des Vertrages unverzüglich auf das vom Kunden mitgeteilte Bankkonto.
- Sollte der Kunde im laufenden Vertragsjahr bereits Leistungen im Rahmen des Abonnements des Autostadt Keys in Anspruch genommen haben, so ist die Autostadt GmbH – abweichend von Ziffer 6.1.7 Absatz (5) – berechtigt, im Falle einer unterjährigen Kündigung nach Beendigung der Erstlaufzeit, vom Kunden einen angemessenen Beitrag zu fordern, der dem Anteil der bis zum Wirksamwerden der Kündigung bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
- Ungeachtet der vorgenannten Regelungen ist jede Vertragspartei berechtigt, das Abonnement aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB außerordentlich in Textform (E-Mail ausreichend) oder auf dem Postweg zu kündigen. Die Autostadt GmbH bietet dem Kunden zudem eine Online-Kündigungsmöglichkeit unter https://shop.autostadt.de an. Die Vertragsparteien haben bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Recht, auch weitere Dauerschuldverhältnisse außerordentlich zu kündigen, wenn diese vom Kündigungsgrund betroffen sind (z. B. ein Kunde besitzt mehrere Autostadt Keys).
- Sofern sich die Konditionen für Autostadt Keys (z. B. Preise) ändern, informiert die Autostadt GmbH den Kunden spätestens zwei (2) Wochen vor Ablauf der in Ziffer 6.1.7 Absatz (3) oder (4) genannten Kündigungsfristen über diese Änderungen und das bestehende Kündigungsrecht des Kunden. Die von der Autostadt GmbH geänderten Konditionen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist den Autostadt Key kündigt. Sämtliche Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – online (z. B. per E-Mail) bekannt gegeben.
6.1.8 Inhaber des Autostadt Keys können nur einzelne, natürliche Personen werden. Juristische Personen wie Vereine, Gesellschaften, Unternehmen oder Körperschaften können keine Inhaber des Autostadt Keys sein.
6.1.9 Die Definition von Kindern und Jugendlichen gilt in der Autostadt für junge Menschen von 6 Jahre bis zum vollendeten 17. Lebensjahr. Kinder bis 5 Jahre haben freien Eintritt. Die Kinder und Jugendlichen innerhalb der Familienkarten (Familie/Kleinfamilie) umfassen ausschließlich Kinder ersten Grades, Enkelkinder und Pflegekinder, jeweils bis zum vollendeten 17. Lebensjahr.
6.1.10 Autostadt Keys sind personengebunden und nicht auf Dritte übertragbar. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Werden Autostadt Keys zum Eintritt an Dritte weitergereicht, behält sich die Autostadt GmbH vor, die Autostadt Keys einzubehalten, zu sperren und den Vertrag ggfs. auch außerordentlich, zu kündigen. Begeht der Kunde einen schweren oder mehrmaligen Verstoß gegen die Haus- oder Parkplatzordnung der Autostadt GmbH behält sich diese vor, die Autostadt Keys einzubehalten, zu sperren und den Vertrag, ggfs. auch außerordentlich, zu kündigen. Weiterführende Schadensersatzansprüche behält sich die Autostadt GmbH vor.
6.1.11 Im Todesfall des Vertragsinhabers sind seine Erben - zur Beendigung des Autostadt Key Abonnements - zur Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde an die Autostadt GmbH verpflichtet. Eine Übertragung des Autostadt Key Abonnements auf Erben oder sonstige Personen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Autostadt Key Abonnements enden im Todesfall des Vertragsinhabers nach Vorlage der Kopie der Sterbeurkunde mit Ablauf der regulären Jahreslaufzeit (jährlicher Abrechnungszeitraum). Eine (anteilige) Rückerstattung des Preises ist grundsätzlich ausgeschlossen.
6.1.12 Sollte zu Beginn oder während der Vertragslaufzeit die Leistungserbringung unmöglich oder unzumutbar werden und keine Partei eine solche Leistungsstörung zu vertreten haben, wird jede der Parteien von ihren Leistungspflichten frei und der Autostadt Key Vertrag für die Dauer der Leistungsstörung ruhend gestellt. Das Recht zur Kündigung jeder Partei gemäß § 326 Abs. (5) BGB bleibt hiervon unberührt. Ein Fall einer solchen Leistungsstörung können Epidemien oder Pandemien oder ein Fall „höherer Gewalt“, d.h. ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, darstellen.
6.2 Autostadt Key Saison (Saisonkarte):
6.2.1 Die Saisonkarte Autostadt Key Saison umfasst während des laufenden Vertragszeitraums (Sommer- oder Wintersaison)
- den freien Eintritt in die Autostadt
- 2,50 EURO Preisvorteil je 50,00 EURO Aufladung des Autostadt Keys
6.2.2 Die Autostadt GmbH ist berechtigt, an bis zu 15 Kalendertagen im Jahr den Besuch in der Autostadt ganz oder teilweise vom Erwerb zusätzlicher Tickets für Sonderveranstaltungen (z.B. Konzerte) abhängig zu machen. Ein Zutritt zu diesen Sonderveranstaltungen nur mit der Saisonkarte ist an diesen Tagen nicht möglich. Die Eintrittspreise für diese Sonderveranstaltungen sind in der Leistung der Saisonkarte nicht enthalten und müssen zusätzlich entrichtet werden.
6.2.3 2,50 EURO Preisvorteil je 50,00 EURO Aufladung des Autostadt Key Saison: Der Autostadt Key Saison kann am Welcome Desk in jeweils 50,00 EURO Schritten aufgeladen werden. Der Kaufpreis des Guthabens verringert sich dabei jeweils um 2,50 EURO. Das Guthaben kann am Welcome Desk, im Autostadt moment! Marken- & Erlebnisshop und in den Autostadt-Restaurants genutzt werden. Eine Kombinierung mit weiteren Rabatten ist nicht möglich.
6.2.4 Der Autostadt Key Saison ist ausschließlich vor Ort über den Welcome Desk buchbar.
6.2.5 Die Preise für den Autostadt Key Saison richten sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste der Autostadt GmbH, abrufbar unter https://www.autostadt.de/service-kontakt/preise.
6.2.6 Inhaber des Autostadt Key Saison können nur einzelne, natürliche Personen werden. Juristische Personen wie Vereine, Gesellschaften, Unternehmen oder Körperschaften können keine Inhaber des Autostadt Keys sein.
6.2.7 Der Autostadt Key Saison ist mit einem Strichcode ausgestattet, in dem die erworbenen Leistungen für den Inhaber verschlüsselt hinterlegt und freigeschaltet wird. Die Autostadt GmbH ist nur verpflichtet, dem Inhaber, der im Besitz des Autostadt Keys Saison ist, den Zugang zur Autostadt zu verschaffen, wenn die gebuchten und bezahlten Leistungen auf dem Karten-Chip freigeschaltet sind. Allein der Aufdruck einer Zugangsberechtigung auf dem Autostadt Key Saison ohne eine Freischaltung berechtigt ausdrücklich nicht zum Zugang der Autostadt.
6.2.8 Autostadt Keys Saison sind personengebunden und nicht auf Dritte übertragbar. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Werden Autostadt Keys Saison zum Eintritt an Dritte weitergereicht, behält sich die Autostadt GmbH vor, diese einzubehalten, zu sperren und den Vertrag ggfs. auch außerordentlich, zu kündigen. Begeht der Kunde einen schweren oder mehrmaligen Verstoß gegen die Haus- oder Parkplatzordnung der Autostadt GmbH behält sich diese vor, Autostadt Keys Saison einzubehalten, zu sperren und den Vertrag, ggfs. auch außerordentlich, zu kündigen. Weiterführende Schadensersatzansprüche behält sich die Autostadt GmbH vor.
6.3 Buchung von Bildungs- und Workshop-Angeboten sowie (begleitende) Feiern und Events
6.3.1 Das jeweilige Angebot berechtigt ausschließlich zu den in der jeweiligen Produktinformation ausdrücklich angegebenen Leistungen; geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Die Preise für das jeweilige Angebot richten sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste der Autostadt GmbH. Die Produktinformationen sind abrufbar unter https://www.autostadt.de/bildung. Die Preislisten sind abrufbar unter https://www.autostadt.de/service-kontakt/preise.
6.3.2 Es gelten die im Rahmen der Produktinformation angegebenen Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen.
6.3.3 Die Autostadt GmbH behält sich bei Seminaren und Trainingsleistungen das Recht vor, gleichwertige Referenten bzw. Trainer einzusetzen.
6.3.4 Teilnehmerunterlagen werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Die Autostadt GmbH haftet nicht für die Richtigkeit, die Aktualität, die Vollständigkeit und Qualität der Inhalte.
6.3.5 Die Weitergabe an Dritte, die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Teilnehmerunterlagen ist nicht zugelassen. Dies gilt insbesondere auch für die Veröffentlichung von Film- oder Tonaufnahmen, digitalen Veranstaltungsinhalten, wie Präsentationen oder Teilnehmerunterlagen im Internet.
6.3.6 Die Teilnehmergebühren schließen die erforderlichen Teilnehmerunterlagen sowie die notwendige Nutzung von technischen Einrichtungen mit ein. Eine nur zeitweilige Teilnahme berechtigt nicht zur Gebührenminderung.
6.3.7 Die Autostadt GmbH behält sich das Recht vor, mit rechtzeitiger Vorankündigung, Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen. Bei Terminverschiebungen, die durch die Autostadt GmbH vorgenommen wurden, hat der Kunde das Recht, innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung durch schriftliche Mitteilung – Textform ausreichend – ohne Stornogebühren abzusagen.
6.3.8 Die Autostadt GmbH behält sich vor, eine bereits bestätigte Veranstaltung abzusagen, z.B. wenn eine vom Veranstaltungstyp abhängige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Veranstaltung wegen Krankheit des Dozenten oder aus technischen Gründen ausfallen muss. Die Autostadt GmbH wird vor einer Absage versuchen, die Veranstaltung auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt.
6.3.9 Bei Stornierungen durch den Kunden bis spätestens vier (4) Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden keine Teilnehmergebühren in Rechnung gestellt. Für Stornierungen des Kunden, die bis spätestens zwei (2) Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Autostadt GmbH eingehen, wird der vereinbarte Preis zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen des Kunden innerhalb der letzten zwei (2) Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtteilnahme wird der vereinbarte Preis zu 90 % in Rechnung gestellt. Maßgebend ist jeweils der Eingang der Absage bei der Autostadt GmbH. Für Online-Seminare mit begrenzter Teilnehmerzahl gelten diese Regeln entsprechend. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist oder der Aufwand niedriger ist als die geforderten Schadenspauschalen.
6.3.10 Online-Seminare oder Trainings ohne begrenzte Teilnehmerzahl können bis zum ersten Login für die Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Danach werden die vollen Teilnehmergebühren fällig.
6.3.11 Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen.
6.3.12 Stornierungen des Kunden müssen in Textform an Bildung@autostadt.de erfolgen.
6.4 Gutscheine: Gutscheine werden nicht bar ausgezahlt. Dies gilt auch für eventuelle Restbeträge. Es gilt die auf dem Gutschein aufgedruckte Befristung. Sofern keine Befristung aufgedruckt ist, gilt eine Befristung von drei (3) Jahren ab Kaufdatum. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Bei Verlust eines Gutscheins kann kein Ersatz gewährt werden. Wertgutscheine, Eintrittsgutscheine sowie Verzehrgutscheine können ausschließlich an den in der jeweiligen Produktinformation (abrufbar unter: https://www.autostadt.de/service-kontakt/preise) angegebenen Orten/Stellen eingelöst werden.
7 . Verbraucherwiderruf
Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das die Autostadt GmbH nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Ziffer 7.2 geregelt. In Ziffer 7.3 findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
7.1 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angaben von Gründen einen auf
Grundlage dieser ATGB geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt
vierzehn (14) Tage ab dem Vertragsschluss. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der
Kunde der Autostadt GmbH (Stadtbrücke, 38440 Wolfsburg, Tel: 0800288678238, E-Mail:
service@autostadt.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post
versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen,
informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das
jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der
Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat die Autostadt
GmbH dem Kunden alle Zahlungen, die sie vom Kunden erhalten hat, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der
Kunde eine andere Art der Lieferung als die von der Autostadt GmbH angebotene, günstige
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab
dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eines Vertrages bei der
Autostadt GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Autostadt GmbH
dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt
hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem
Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Die Autostadt GmbH
kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Tickets wieder zurückerhalten hat oder bis
der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Tickets zurückgesendet hat, je nachdem,
welches der frühere Zeitpunkt ist. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Tickets vor
Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten
der Rücksendung der Tickets. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Tickets
nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit,
Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit dem Kunden
zurückzuführen ist.
7.2 Kein Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit die Autostadt GmbH Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Tickets für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Autostadt GmbH bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Im Fernabsatz erworbene Tickets, die für ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum (beispielsweise saisongebundene Tickets, Einritts-Tickets, oder Event-Tickets) gebucht werden, unterliegen daher nicht dem Widerrufsrecht.
7.3 Über das Muster-Widerrufsformular informiert die Autostadt GmbH nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es per E-Mail oder per Post zurück.)
An:
Autostadt GmbH
Stadtbrücke
38440 Wolfsburg
E-Mail:
service@autostadt.de
Telefon:
0800 288 678 238
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen
8 . Ermäßigungen
Ermäßigte Tickets sind nur in Verbindung mit den entsprechenden Nachweisen gültig. Der Nachweis ist vor Ort bei Zutritt oder Führungs-/Veranstaltungsbeginn durch den Kunden vorzuzeigen.
9 . Haftung und Gewährleistung
9.1 Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die Autostadt GmbH nach den gesetzlichen Regelungen.
9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Autostadt GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), etwa solcher, die der Vertrag der Autostadt GmbH nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden.
9.3 Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Autostadt GmbH für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ebenfalls in dem durch Ziffer 9.2 beschriebenen Umfang beschränkt.
9.4 Die Haftung der Autostadt GmbH bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Tickethaftungsgesetz bleibt unberührt. Die Haftungsbeschränkungen in Ziffern 9.2 und 9.3 gelten zudem nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
10 . Verlegung und Absage
10.1 Die Autostadt GmbH behält sich das Recht vor, den Termin und die Durchführung gebuchter Leistungen aus wichtigen Gründen (insbesondere höhere Gewalt, Streik, Produktionsunterbrechung, Museumsschließung, Schließungen der Autostadt) zu verlegen oder abzusagen oder die Öffnungszeiten zu ändern. Dies gilt nur, soweit dies für den Kunden zumutbar ist, der Vertragszweck unberührt bleibt und das Interesse der Autostadt GmbH an der Änderung das Interesse des Besuchers an der Nichtänderung überwiegt.
10.2 Im Fall der Verlegung von Veranstaltungen behalten die gebuchten Tickets ihre Gültigkeit für den Ersatztermin. In diesem Fall kann der Kunde das Ticket stornieren. Gleiches gilt bei einer Änderung der Öffnungszeiten. Im Fall einer Absage wird der Ticketpreis erstattet. Darüber hinaus stehen dem Kunden keine Schaden- oder Aufwendungsersatzansprüche zu.
11 . Verbot des Weiterverkaufs
Die Autostadt GmbH verkauft die Tickets ausschließlich an Endkunden. Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Tickets ist untersagt. Die Autostadt GmbH behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen das Weiterverkaufsverbots die betroffenen Tickets zu sperren.
12 . Vertragsstrafe
12.1 Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen die Regelungen in Ziffer 11, ist die Autostadt GmbH ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressmaßnahmen bzw. deliktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe nach billigem Ermessen festzusetzen, die jedoch den Betrag von bis zu 2.500,00 EURO je Verstoß nicht übersteigen darf.
12.2 Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne.
13 . Datenschutz
Die Vertraulichkeit und Integrität der persönlichen Angaben der Kunden ist der Autostadt GmbH ein besonderes Anliegen. Die Autostadt GmbH wird die persönlichen Daten der Kunden sorgfältig und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verarbeiten und nutzen. Die vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Abwicklung des Ticketkaufs verarbeitet und, soweit erforderlich, an Partner der Autostadt GmbH weitergeleitet. Weitere Hinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Autostadt GmbH, etwa zum Zweck der allgemeinen Kundenbetreuung sowie detaillierte Hinweise zu den Betroffenenrechten finden die Kunden in den Datenschutzhinweisen der Autostadt GmbH, abrufbar unter https://www.autostadt.de/rechtliches.
14 . Ergänzungen und Änderungen
14.1 Die Autostadt GmbH ist auch bei laufenden Vertragsbeziehungen zu Kunden (insb. bei Jahreskarten-Abonnements nach Ziffer 6.1) bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese ATGB zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
14.3 Sämtliche Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – online (z.B. per E-Mail) bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder online in der angegebenen Weise (z.B. per E-Mail) widersprochen hat, vorausgesetzt die Autostadt GmbH hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Ein Widerspruch berechtigt die Autostadt GmbH zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Rechtsverhältnisses.
15 . Schlussbestimmungen
15.1 Für die Bestellung, den Vertrag und für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus der Bestellung, dem Vertrag und der Durchführung des Vertragsentstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Scheck- und Wechselforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Wolfsburg. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland in ein anderes Land verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
15.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die Autostadt GmbH nimmt derzeit nicht an diesem Verfahren zur Streitbeilegung teil. Die Autostadt GmbH ist nicht verpflichtet und grundsätzlich auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilzunehmen.
15.4 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
16 . Kontakt
Rückfragen können über folgende Kontaktmöglichkeiten an die Autostadt GmbH gerichtet werden:
Autostadt GmbH (Stadtbrücke, 38440 Wolfsburg)
E-Mail: service@autostadt.de
Webseite: https://www.autostadt.de
Telefon: 0800288678238
Öffnungszeiten: Erreichbarkeit: Mo. bis Fr. 09:00 – 18:00 Uhr, Sa. und So. 10:00 – 17.00 Uhr